Neuerungen im Förderprogramm go-digital ab 2022

Neuerungen im Förderprogramm go-digital ab 2022

Ende Dezember 2021 wurde eine neue Richtlinie für das Förderprogramm „go-digital“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) veröffentlicht. Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der Digitalisierung unterstützen, da diese  häufig aufgrund fehlender personeller, organisatorischer und finanzieller Ressourcen im Bereich der Digitalisierung benachteiligt sind.

Dieser Blog fasst die Neuerungen in go-digital für Sie zusammen:

Neue Fördermodule

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.

Die bisherigen Module werden weiterhin gefördert:

  • Mit dem Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse sollen Arbeitsabläufe in Unternehmen möglichst durchgängig bzw. medienbruchfrei durch die Einführung elektronischer Prozesse digitalisiert werden.
  • Mit dem Modul IT-Sicherheit werden Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen gefördert, die die IT-Sicherheit im Unternehmen erhöhen.
  • Mit dem Modul Digitale Markterschließung sollen die verschiedenen Aspekte des Online-Marketings an Unternehmen herangeführt werden. Die Erstellung von neuen Webseiten sowie die Aktualisierung von Webseiten sind nach der neuen Richtlinie nicht mehr förderfähig.

Laufzeit und Umfang der Förderung

Die Richtline ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 ausgelaufen war. Die neue go-digital Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2024 und insgesamt stellt das BMWi Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung.

In den Fördervorhaben sind jeweils bis zu 30 Beratertage förderfähig. Nach der neuen Richtlinie ist die Anzahl der förderfähigen Beratertage unabhängig davon, ob ein oder mehrere der oben genannten Module Teil des go-digital Fördervorhabens sind.

Rahmenbedingungen für beratene Unternehmen

Folgende Rahmenbedingungen behalten im Förderprogramm go-digital ihre Gültigkeit:

  • Projektlaufzeit maximal 6 Monate
  • Der förderfähige Beratersatz liegt bei 1100,00€

Auch die Rahmenbedingungen für die beratenen Unternehmen bleiben gleich, diese sind im Wesentlichen:

  • Maximal 100 Mitarbeiter (Vollzeit)
  • Maximal 20Mio. € Vorjahresumsatz
  • Geschäftssitz in Deutschland
  • „De-minimis“ Höchstbetrag darf nicht überschritten werden
  • Antragsstellung und Abrechnung werden vom Beratungsunternehmen abgewickelt, dies bedeutet einen geringen formalen Aufwand für das beratene Unternehmen

Wir bei go-digital

SWMS ist seit Mitte 2019 akkreditiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital für das Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse. In dieser Zeit konnten wir viele Projekte erfolgreich abschließen und unseren Projektideen gemeinsam mit unseren Kunden konzeptionell gestalten und tatkräftig umsetzen, z.B. in den Themenfeldern Katalysatorproduktion, Windmessung, Logistikplanung und der Simulation fahrerloser Transportsysteme.

Umso mehr freuen wir uns, dass das Programm verlängert und um sehr relevante Themenfelder erweitert wurde, für die wir uns zeitnah vom BMWI akkreditieren lassen möchten. Kommen Sie mit Ihren Projektideen und Digitalisierungsvorhaben gerne auf uns zu, gerne beraten wir auch zu den Fördermöglichkeiten über go-digital. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch auf der offiziellen Webseite von go-digital.

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